Es bestehen derzeit zwei
Ausbildungsrichtlinien:
A. Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand (Diese Ausbildung führen wir durch) B. Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und
Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern (Diese Ausbildung führen wir nicht durch)
zu A. Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
Unsere Ausbildung zum Fahrer/in von Flurförderzeugen (Gabelstaplerfahrer/in) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage berufsgenossenschaftlicher und anderer in diesem Zusammenhang stehender Vorschriften.
Insbesondere handelt es sich um folgende Richtlinien und Vorschriften :
- Unfallverhütungsvorschriften
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DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) Flurförderzeuge
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- berufsgenossenschaftliche Grundsätze
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DGUV Grundsatz 308-001 (bisher BGG 925) Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
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- VDI-Richtlinien
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Vorzugsweise erfolgt die Ausbildung auf Gabelstaplern, da bei diesen Geräten die Anforderungen an den Fahrer
besonders hoch sind. Auf Wunsch kann die Ausbildung auch auf andere Flurförderzeuge übertragen oder ausgedehnt werden.
Beispielsweise wird bei einer Schulung für Fahrer von Plattformwagen oder Schlepper die theoretische Ausbildung entsprechend gekürzt und die praktische Ausbildung auf diese Geräte zugeschnitten.
Die Ausbildung besteht im Wesentlichen aus drei Stufen:
1. Stufe - Allgemeine Ausbildung (führt bei erfolgreichem Abschluss zum Fahrerausweis für Flurförderzeuge
“Staplerschein”) Die allgemeine Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit jeweils einer Abschlussprüfung.
Diese Ausbildung ist die Grundlage, um überhaupt Flurförderzeuge fahren zu können. Bei erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen erhält der Teilnehmer den Fahrerausweis.
2. Stufe - Zusatzausbildung
Da die Grundausbildung vorzugsweise auf Front- bzw. Gegengewichtstaplern erfolgt, sollen bei Verwendung anderer
Flurförderzeuge wie z.B. Geländestapler, Schubmaststapler weiterführende Ausbildungen durchgeführt werden. Diese Ausbildung ist speziell auf das entsprechende Gerät zugeschnitten.
Die erfolgreiche Teilnahme kann im vorhandenen Fahrerausweis eingetragen werden bzw. es wird ein Zertifikat ausgegeben.
3. Stufe - Betriebliche Ausbildung
Die Ausbildung ist Geräte- und verhaltensbezogen und entspricht den jeweiligen betrieblichen Besonderheiten wie z.B.
explosionsgefährdete Bereiche, rangieren von Waggons, freigegebene Verkehrswege oder Mitnahme von Personen. Auch diese Ausbildung ist zu dokumentieren bzw. in den Fahrerausweis einzutragen.
Unsere Schulungen sind für die Ausbildungsstufe 1 vorgesehen.
Bei der Durchführung der Schulungen zu Stufe 2 und 3 sind wir gern für Ihr Unternehmen tätig. Dazu benötigen wir jedoch Vorbereitungszeit, um Ihre betrieblichen Besonderheiten kennenzulernen.
Zur Vorbereitung der theoretischen Prüfung können Sie auf der Seite “Prüfung” eine umfangreiche Sammlung von
Prüfungsfragen finden, so dass Sie sich auch hier entsprechend Vorbereiten können.
Die praktische Ausbildung und Prüfung zu den Lehrgängen in unserem Hause erfolgt auf Frontstaplern mit
Tragfähigkeiten zwischen 1500 kg bis 3000 kg.
zu B. Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Gegenüber dem "normalen" Fahrerausweis besteht die wesentliche Veränderung im Lehrplan darin, dass die praktische
Ausbildung auf Teleskopstaplern erfolgen soll. Mögliche Zusatzqualifizierungen sind 1. für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen (Kranbetrieb) und 2. für Teleskopstapler im Einsatz als Hubarbeitsbühne vorgesehen.
Wir bieten die Ausbildung auf geländegängigen Teleskopstaplern nicht an.
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